Steuernews-TV Mai 2024
Das Bundeskabinett verabschiedete die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung. In Steuernews-TV informieren wir Sie über die Höhe von Mindestlohn und dynamischer Geringfügigkeitsgrenze und darüber, was bei Minijobs und Midijobs zu beachten ist. Film ab!
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Wie hoch sind Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze seit 1.1.2024?
Das Bundeskabinett verabschiedete die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung mit folgenden Anpassungen zum 1.1.2024:
- Der Mindestlohn beträgt 12,41 € brutto pro Zeitstunde. Somit wird bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit ein Brutto-Monatslohn (12,41 x 173,33 Arbeitsstunden) von mindestens 2.151,07 € erreicht.
- Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnhöhe und beträgt seit Jahresanfang 538,00 €. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Bei Minijobberinnen und Minijobbern müssen die Arbeitszeiten (Möglich sind € 538,00 dividiert durch € 12,41 = 43,35 Stunden im Monat) angepasst werden, um die Verdienstgrenzen einzuhalten. Die maximale Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag dokumentiert werden, sonst gilt nach § 12 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden.
Die untere Betragsgrenze für Midijobberinnen und Midijobber beträgt 538,01 €. Die obere Betragsgrenze von 2.000,00 € bleibt in 2024 unverändert. Zum 31.12.2023 endete die Bestandsschutzregelung für Alt-Midijobber.