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Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit

Steuernews-TV Februar 2026

Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Die Verpflichtung, zusätzliche Stunden zu leisten, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Was bei der Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit zu beachten ist, darüber informieren wir Sie in Steuernews-TV.

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Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Teilzeitkräfte leisten daher Überstunden, Vollzeitkräfte Mehrarbeit.

Die Pflicht, zusätzliche Stunden zu leisten, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen stellen laufenden einkommensteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Grundsätzlich werden sie in dem Monat abgerechnet, in dem sie geleistet wurden. Regelmäßige Überstunden dürfen aber auch erst im Auszahlungsmonat versteuert werden. Bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung) sind Überstundenvergütungen nicht zu berücksichtigen.

Wenn Überstundenvergütungen gesammelt und rückwirkend für mehr als zwölf Monate ausgezahlt werden, kann die sogenannte Fünftelregelung greifen. Sie sorgt dafür, dass hohe Nachzahlungen steuerlich nicht zu einer übermäßigen Belastung führen. (= Progressionsmilderung durch rechnerische Verteilung der außerordentlichen Einkünfte auf fünf Jahre).

Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber die Fünftelregelung jedoch nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzug anwenden. Beschäftigte müssen sie nun selbst über die Einkommensteuerveranlagung beantragen. Arbeitgeber müssen die Nachzahlung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung separat ausweisen.

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